• Nach 3 Jahren wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
• Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Berufspraktikum wird der Berufsabschluss "Staatlich anerkannter
• Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin" erworben.
• Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen.
• Nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher/-in kann die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum
• Heilpädagogen begonnen werden.
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