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Berufsfachschule für Sozialpädagogik

Erzieher/-in
Allgemeine Hochschulreife

   

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Ausbildungsziel

Die dreijährige Berufsfachschule für Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher/-innen aus und vermittelt die Allgemeine Hochschulreife.
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, selbstständig Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eigenverantwortlich tätig zu sein. Arbeitsfelder sind: Tageseinrichtungen für Kinder, Integrative Gruppen, Schulkindbetreuung, Offene Kinder- und Jugendsozialarbeit, Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung (z.B. Heime) und Jugendarbeit.
Mit der beruflichen Handlungskompetenz wird gleichzeitig die Qualifikation für ein Hochschulstudium erworben.
Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahme-
voraussetzungen

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

Dauer und Organisation
der Ausbildung
Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialpädagogik gliedert sich in

•   einen dreijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 14 Wochen Praktika
und

•   einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160-200 Stunden

  praxisbegleitendem Unterricht

Unter bestimmten Bedingungen sind auch Praktika im europäischen Ausland möglich.
Nach drei Jahren findet die Zentrale Abiturprüfung statt.

 

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich
-   Biologie -Leistungskurs-
-   Erziehungswissenschaften -Leistungskurs-
-   Englisch
-   Didaktik und Methodik
-   Mathematik
-   Kunst/Musik/Spiel
-   Französisch als 2. Fremdsprache
-   Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (14 Wochen)

Berufsübergreifender Lernbereich
-   Deutsch
-   Gesellschaftslehre mit Geschichte
-   Religionslehre
-   Sport

Differenzierungsbereich
-   Medien/Informatik
-   Kinder- und Jugendliteratur
-   Recht/Verwaltung

-   Italienisch

 

Berechtigungen

•   Nach 3 Jahren wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt.

•   Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Berufspraktikum wird der Berufsabschluss "Staatlich anerkannter

•   Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin" erworben.

•   Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen.

•   Nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher/-in kann die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum

  Heilpädagogen begonnen werden.

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsfördergesetz.

 

Antrag auf
Aufnahme
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:

•   Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Versetzungszeugnis nach Klasse 10 in beglaubigter Kopie

•   ab Februar: Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie

•   Polizeiliches Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen).

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Berwerbungsgespräch.

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© 2007 Erzbischöfliches Berufskolleg Köln | Letztes Update: Freitag, 27.11.2009 17:39